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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

 

1. Die Rechtsbeziehungen des  Auftragnehmer (AN = me. Stefan Schmidt Bauberatung + Sachverständigenbüro)

 zu seinem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsbestandteil,

 wenn sie der Auftragnehmer (AN) ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

§ 2 Auftrag

 

1. Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers (Bauberatung + Sachverständigenbüro).

2. Gegenstand des Auftrages ist jede Art beratender oder gutachterlicher Tätigkeit wie Weitergabe von Informationen, Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden.

3. Art und Form der Beratung oder Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

4. Ergeben sich aus der Beratung oder dem Gutachtenthema und dem benannten Verwendungszweck, weiterführende Informationspflichten des Auftraggebers, so sind dieses durch den AG ordnungsgemäß zu erfüllen.

 Nachteile aus unrichtigen Angaben, durch Verschweigen von Tatsachen, durch das Verspätete oder Nichteinreichen von Dokumenten, seitens des AG, gehen nicht zu Lasten des AN.

 

§ 3 Durchführung des Auftrages

 

1. Der Auftrag wird entsprechend den für den Auftragnehmer (AN) gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

2. Der Auftragnehmer erstattet seine beratende oder gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist

und die Eigenverantwortung des AN erhalten bleibt, kann sich der AN bei der Vorbereitung der Beratung oder des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter oder Partner (z.B. aus seinem Netzwerk) bedienen.

3. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Beratungs- oder Gutachterauftrages die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Gebiete oder von Sonderfachleuten erforderlich, hat der Auftragnehmer dazu die Einwilligung des Auftraggebers einzuholen und die Zusatzkosten mit ihm abzustimmen.

4. Im Übrigen ist der AN berechtigt, zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Auftrages, auf Kosten des Auftraggebers, die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und

 Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

5. Der Auftraggeber AG legitimiert den Auftragnehmer AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden

Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

Zur Vorlage gegenüber Dritten, werden bei Auftragsunterzeichnung entsprechende Vollmachten erstellt.

6. Soweit unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck der Beratung oder des Gutachtens zeit‐ oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

7. Die Beratung oder das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist einzuholen.

8. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass digitale Aufzeichnungsgeräte zur Schadendokumentation verwendet werden können.

9. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.

10. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten‐ und sich ergebenden Vergütung nach Abrechnung, hat der Auftragnehmer die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Beratungs- bzw. Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert zurück zu geben. Sofern erforderlich, werden im Zuge der gesetzlichen Rahmenbedingungen, notwendige Kopien, der zur Beratung oder Gutachtenerstellung herangezogenen Unterlagen, zusammen mit der sachverständigen Kopie des Gutachtens archiviert.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen, seine fachlichen Schlussfolgerungen, seine Bewertungen oder das Ergebnis des Gutachtens verfälschen können. Gleichwohl erteilte Weisungen oder Wünsche wird der AN zurückzuweisen und diese nicht beachten.

2. Der Auftraggeber hat dem AN bei Bedarf den Zugang zum Gutachtenobjekt zu ermöglichen.

3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr usw.) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.

Der AN ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Beratung oder Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

4. Der Auftraggeber hat den Sachverständigen zu ermächtigen (ggf. in gesondertem Schriftstück zu bevollmächtigen), bei Beteiligten, Behörden oder dritten Personen die zur Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen oder Unterlagen einzusehen und Ermittlungen durchzuführen.

 

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

 

1. Der Auftragnehmer (AN) unterliegt gemäß gesetzlicher Vorgaben einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, die Beratungsdokumente, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner beratenden oder gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.

2. Der AN trägt dafür Sorge, dass alle in seinem Betrieb mitarbeitenden Personen der Verschwiegenheit mit den aus ihr folgenden Pflichten unterworfen sind. Hierzu bestehen gesonderte Vereinbarungen basierend auf arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Sondervereinbarungen.

3. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber jederzeit von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

4. Der AN hat seine beratende oder gutachterliche Leistung unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und

 persönlich zu erbringen.

5. Der AN hat seine Leistung grundsätzlich in eigener Person auszuführen. Er darf sich nur vertreten lassen, wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist und die persönliche Verantwortung für das gutachterliche Ergebnis dadurch nicht eingeschränkt wird.

6. Der Auftragnehmer leistet im Rahmen des vereinbarten Auftrages sowie dessen Zweckbestimmung Gewähr für die Richtigkeit des Inhaltes und des Ergebnisses seiner Beratung oder seines Gutachtens. Insbesondere steht der AN dafür ein, dass seine tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Möglichen und Erwartbaren vollständig sind, seine fachlichen Beurteilungen dem verfügbaren aktuellen Stand von Wissenstand, Technik und Erfahrung entsprechen und seine fachlichen Schlussfolgerungen mit der sachlich gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen vorgenommen werden.

7. Für die Richtigkeit der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Auftragserfüllung vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und er‐ teilten Auskünfte steht der AN nicht ein. Eine Prüfungspflicht besteht nur insoweit, als dem Auftragnehmer konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Fragwürdigkeit übermittelter Aussagen bzw. Unterlagen bekannt sind.

8. Auf Anfrage erteilt der AN dem AG jederzeit Auskunft über den Stand seiner Arbeiten, über die entstandenen oder noch zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

 

§ 6 Honorar

 

1. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.

2. Art und Höhe der Vergütung sind innerhalb der Auftragsvereinbarung festzulegen, durch eine separate Honorarvereinbarung

 schriftlich zu fixieren oder es gelten die in Punkt 3. beschriebenen Abrechnungsgrundlagen.

3. Sofern sich aus der konkreten Auftragsvereinbarung nicht anderes ergibt, gilt die durch den Auftragnehmer erlassene Honorartabelle als Grundlage zur Abrechnung, wobei sich die Höhe der Vergütung aus dem Stundenverrechnungssatz, dem Zeitaufwand, den angefallenen Bürokosten sowie Nebenkosten und Auslagen errechnet, welche mit einfachem Nachweis abgerechnet werden.

4. Rechnungsbeträge sind Endbeträge. Gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5. Ist weder eine Vereinbarung noch das Honorar bekannt gilt das JVEG (Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz)

 in der neuesten Fassung.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

 

1. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, wird das Honorar zum Zeitpunkt

 der Rechnungs- oder auch Gutachtenerstellung unmittelbar fällig.

2. Zahlungen seitens des Auftraggebers haben unter Angabe der jeweiligen Rechnungs‐ oder Kundennummer des Auftraggebers zu

 erfolgen. Sollte es aufgrund abweichender oder fehlerhafter Zahlungsangaben, zu fehlerhaften Buchungen kommen und hierdurch   Mahn‐ oder sonstiger Gebühren anfallen, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

3. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.

4. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, haben Zahlungen an den Auftragnehmer (AN) stets bargeldlos zu erfolgen.

 

§ 8 Urheberrechtsschutz

 

1. Der AN behält an den von ihm erbrachten Leistungen soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

2. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und

 sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

Jegliche anders lautende Verwendung bedarf der Zustimmung des Gutachters.

 

§ 10 Kündigung

 

1. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag jederzeit nach den Regeln des BGB aus wichtigem Grund kündigen.

2. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

3. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem AN der Teil des Honorars zu, welcher bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen ist.

4. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht dem Sachverständigen das

 Honorar in der vereinbarten Gesamtsumme zu, oder, wenn kein Fest‐ bzw. Pauschalpreis vereinbart worden ist, der Teil zu,   welcher sich zum Zeitpunkt der Kündigung errechnet.

 

§ 11 Gewährleistung

 

1. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaft erstellten Dokuments oder Gutachtens verlangen.

2. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt ein Anspruch auf Gewährleistung.

 

§ 12 Haftung

 

1. Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den AN richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist.

2. Haftet der AN wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Beratungs- oder Sachverständigenpflichten oder aus sonstiger   schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten, hat er die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in vollem Umfang zu ersetzen.

3. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden aus fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Verletzung

 ausdrücklich versprochener oder zentraler Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie für die Verletzung von Leben, Körper, und  Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Sachverständige für den eingetretenen Schaden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann.

4. Soweit die Haftung für schuldhafte Pflichtverletzung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für schuldhaftes Fehlverhalten

 bei Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen.

5. Die Haftung gegenüber dem Sachverständigen wird bei digitaler Datenübermittlung im Hinblick auf Manipulation durch Dritte,

 Unvollständigkeit der Übertragung sowie Fehlerhaftigkeit bei der Übertragung ausgeschlossen.

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Auftragnehmers.

2. Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des AN ausschließlich Gerichtsstand.

3. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2 gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 14 Anwendbares Recht

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 15 Schlussbestimmung

 

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

 

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